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AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der AST Kunststoffverarbeitung GmbH (nachfolgend „AST“ oder „wir“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AST hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
  3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen AST und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Kaufvertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform zustande. Sofern keine gesonderte Auftragsbestätigung erfolgt, kann die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung gelten, sofern sich aus ihr eindeutig die Annahme des Auftrags ergibt.
  3. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgeblich.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen unserer Bestätigung in Textform.
  5. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Füllvolumina, technische Daten und sonstige Produktangaben sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder Bestandteil einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit geworden sind, nur annähernde Angaben. Produktionsbedingte und technisch unvermeidbare Abweichungen innerhalb der branchenüblichen bzw. vereinbarten Toleranzen bleiben vorbehalten.

§ 3 Beschaffenheit, bestimmungsgemäße Verwendung und technische Angaben

  1. Unsere Kunststoffkanister, Kunststofffässer und sonstigen Kunststoffverpackungen werden entsprechend den jeweils vereinbarten Spezifikationen hergestellt und geliefert.
  2. Angaben von AST zur Eignung unserer Kunststoffkanister und Kunststofffässer für bestimmte Füllgüter oder Verwendungszwecke erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Eignung vereinbart wurde, keine Beschaffenheitsgarantie oder Garantie für die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck dar.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Verwendung zu prüfen und sicherzustellen, dass das jeweilige Gebinde für das vorgesehene Füllgut, den vorgesehenen Verwendungszweck sowie die konkreten Bedingungen der Befüllung, Lagerung, Handhabung und des Transports geeignet ist.
  4. Dies gilt insbesondere für die chemische Verträglichkeit zwischen dem jeweiligen Füllgut und dem Kunststoffmaterial sowie für die Eignung von Gebinde, Verschluss und sonstigen Komponenten für die konkrete Anwendung.
  5. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass die von ihm verwendeten Verpackungen den für seine konkrete Anwendung geltenden gesetzlichen, behördlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Dies gilt insbesondere für Anforderungen an die Befüllung, Kennzeichnung, Lagerung, Beförderung und das Inverkehrbringen der verpackten Stoffe und Produkte.
  6. Unsere Produkte dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der von AST zur Verfügung gestellten Produkt-, Anwendungs-, Sicherheits-, Lagerungs- und Transporthinweise verwendet werden.
  7. Soweit der Kunde Kunststoffkanister oder Kunststofffässer mit Verschlüssen, Dichtungen, Armaturen oder sonstigen Komponenten anderer Hersteller verwendet, ist er für deren Kompatibilität und Eignung selbst verantwortlich. Eine Haftung von AST für Schäden aufgrund nicht von AST freigegebener oder nicht mit AST abgestimmter Komponenten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  8. Von AST angegebene Anzugsdrehmomente für Verschlüsse sind ausschließlich Orientierungswerte für handelsübliche Verschlusssysteme. Sie stellen keine verbindliche Vorgabe und keine Garantie für die Dichtheit oder Eignung einer konkreten Verpackung dar.
  9. Der Verwender ist dafür verantwortlich, das für die konkrete Verpackung, den verwendeten Verschluss, das Füllgut und die jeweiligen Einsatzbedingungen geeignete Anzugsdrehmoment zu bestimmen und gegebenenfalls durch geeignete Prüfungen zu validieren.
  10. Für die Auswahl und Anwendung eines vom Kunden bestimmten oder eingestellten Anzugsdrehmoments übernimmt AST keine Garantie oder Gewährleistung, soweit die Ursache eines Mangels oder Schadens nicht auf einer von AST zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
  11. Leere und befüllte Kunststoffgebinde sind witterungsgeschützt und entsprechend den jeweiligen Produktanforderungen zu lagern und zu transportieren. Eine direkte und länger andauernde Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden, soweit das jeweilige Produkt nicht ausdrücklich für eine solche Einwirkung ausgelegt ist.
  12. Der Kunde hat insbesondere eine übermäßige oder extreme thermische Belastung sowie ungeeignete Lager- und Transportbedingungen zu vermeiden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages bei AST.
  4. Bei Zahlungsverzug stehen AST die gesetzlichen Rechte zu. Insbesondere können Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale sowie ein weitergehender Verzugsschaden geltend gemacht werden.
  5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu beeinträchtigen und dadurch unsere Zahlungsansprüche zu gefährden, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von AST ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Abschluss des Vertrages und der vollständigen Klärung sämtlicher für die Lieferung erforderlicher kaufmännischer und technischer Einzelheiten.
  3. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von AST nicht zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen, berechtigen AST, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  4. Hierzu gehören insbesondere Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen sowie erhebliche Störungen oder Ausfälle bei Lieferanten, soweit AST diese nicht zu vertreten hat.
  5. Dauert die Behinderung voraussichtlich länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages vom Vertrag zurückzutreten, sofern ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
  6. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

  1. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
  2. Dies gilt auch dann, wenn AST die Transportkosten übernimmt oder die Lieferung frei Haus erfolgt.
  3. Eine Transportversicherung wird von AST nur abgeschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 7 Untersuchung und Mängelanzeige

  1. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
  2. Erkennbare Mängel sind AST unverzüglich in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
  3. Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB vorliegen.
  4. Bei berechtigten und rechtzeitig geltend gemachten Mängeln hat AST zunächst das Recht zur Nacherfüllung. AST kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Ersatzware liefern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Mängelrechte zu.

§ 8 Haftung

  1. AST haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von AST oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. AST haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AST oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AST – vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit AST eine ausdrückliche Garantie übernommen hat, ein Beschaffungsrisiko übernommen wurde oder eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, besteht.
  5. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. AST behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag vor.
  2. Gegenüber Unternehmern behält sich AST darüber hinaus das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherung der Forderungen von AST an AST ab. AST nimmt diese Abtretung an.
  4. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber AST ordnungsgemäß nachkommt.
  5. AST ist berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige berechtigte Gründe hierfür vorliegen.
  6. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, verbunden oder vermischt, erfolgt dies für AST. AST erwirbt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von AST gelieferten Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen.
  7. Der Kunde verwahrt das im Eigentum oder Miteigentum von AST stehende Gut unentgeltlich für AST.
  8. Der Kunde hat AST unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware zu informieren.
  9. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von AST um mehr als 25 %, wird AST auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben, soweit eine Übersicherung vorliegt.

§ 10 Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern AST ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Dies gilt auch dann, wenn AST in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.


§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der AST Kunststoffverarbeitung GmbH.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das für den Geschäftssitz der AST Kunststoffverarbeitung GmbH zuständige Gericht zuständig.
  3. AST ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 12 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.


§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anschrift

AST Kunststoffverarbeitung GmbH
Mühlenweg 9
57339 Erndtebrück
P +49(0)27 53 - 5 96 20 - 0
F +49(0)27 53 - 5 96 20 - 72
[email protected]

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