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AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1)Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der AST Recycling & Rekonditionierung GmbH nachfolgend
AST RR mit ihren Geschäftskunden als Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend gemeinsam auch
„Vertragspartner“) soweit diese Unternehmer i.S. von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

(2)Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen
(nachfolgend „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die Ware von der AST RR selbst hergestellt wurde, es sich
um rekonditionierte oder um bei Zulieferern eingekaufte Waren handelt (§§ 433, 651 BGB). Für alle Verträge,
die die Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen zum Gegenstand haben (z.B. zur Lohnreinigung)
gelten neben diesen Bedingungen die Rücknahmebedingungen für die Annahme gebrauchter
Industrieverpackungen der AST RR.

(3)Die AGB und die Rücknahmebedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für
künftige Verträge über den Verkauf und/oder Lieferung von Waren oder die Rekonditionierung von gebrauchten
Industrieverpackungen mit demselben Vertragspartner, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf Sie hinweisen
müssen.

(4)Diese AGB und die Rücknahmebedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen
Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn und soweit sie von AST RR
ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auf jeden Fall, beispielsweise auch dann, wenn der
Vertragspartner in seinem Angebot oder in seiner Auftragsbestätigung auf seine allgemeinen Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen verweist oder AST RR in Kenntnis seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen den Auftrag
vorbehaltlos ausführt. Einer Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf seine
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(5)Sollen Abweichungen von diesen AGB oder den Rücknahmebedingungen vereinbart werden, bedürfen diese
der Textform, die auch für rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom
Vertragspartner AST RR gegenüber abzugeben sind gilt(z.B. für Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von
Rücktritt oder Minderung).

(6)Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie in diesen AGB und in den
Rücknahmebedingungen nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebote

(1)Die Angebote der AST RR sind freibleibend und unverbindlich.

(2)Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die AST RR in
Textform. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die AST RR kann ein Angebot
auch durch Auslieferung der Ware annehmen.

(3)Evtl. Angaben über bisherige Füllgüter bei gebrauchten Verpackungen (rekonditioniert oder ungereinigt) sind in
jedem Fall unverbindlich.

(4)Die Angaben über Anzahl, Inhalt und Größe sind ungefähre Maße; Abweichungen bis 5 % nach oben oder unten
sind gestattet.

(5)Bei Kauf nach Probe oder Muster stellen die Eigenschaften der Probe nur unverbindliche Anschauungsstücke
dar, die den ungefähren Charakter und den Typ der Waren anzeigen sollen.

§ 3 Gefahrenübergang, Versand

(1)Der Versand erfolgt ab Lager oder jeweiliger Verladestation, die auch Erfüllungsort ist; bei Waggonladungen frei
Waggon. Die AST RR ist frei in der Bestimmung der Versandart, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2)Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die Verzögerungsgefahr geht
bei Versand mit Übergabe der Ware von der AST RR an den Frachtführer, Spediteur oder Abholer auf den
Vertragspartner über.

(3)Soweit die AST RR selbst transportiert oder im eigenen Auftrag transportieren lässt, geht die Gefahr mit
Ablieferung der Ware am Zielort des von der AST RR beauftragten Transporteurs über.

(4)Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die
Lieferung aus anderen, vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, so ist die AST RR berechtigt, Ersatz des
hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (wie z.B. Lagerkosten) zu verlangen

§ 4 Zahlung, Verzug

(1)Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der AST RR 14 Tage nach Rechnungstellung ohne
Abzug zahlbar. Danach kommt der Vertragspartner in Verzug und die AST RR ist berechtigt, den gesetzlichen
Verzugszins zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(2)Die AST RR ist berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf dessen Altschulden anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die AST RR berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(3)Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die AST RR über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks
gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

(4)Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere wenn ein Scheck
nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden oder wenn der AST RR die Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners ernstlich in Zweifel stellen, ist die AST RR berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn hierfür bereits Leistungen an Erfüllung statt angenommen wurden.
Wahlweise kann die AST RR in diesem Falle Vorauszahlungen oder entsprechende Sicherheitsleistungen
verlangen.

(5)Die AST RR ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung aus
laufenden oder früheren Geschäften ganz oder teilweise in Rückstand gerät.

(6) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechts kräftig
festgestellten Gegenforderungen berechtigt.

§ 5 Lieferungs- und Leistungszeit

(1)Die von der AST RR genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil ist schriftlich
vereinbart.

(2)Sofern die AST RR verbindliche Lieferfristen aus sachlich gerechtfertigten Gründen, die die AST RR nicht zu
vertreten hat, nicht einhalten kann, wird AST RR den Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren und
gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht
verfügbar, ist AST RR berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte
Gegenleistung des Käufers ist dann unverzüglich zu erstatten. Als sachlich gerechtfertigter Grund gilt insbesondere
die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer der AST RR, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft
abgeschlossen wurde, weder die AST RR noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder die AST RR im Einzelfall
zur anderweitigen Beschaffung nicht verpflichtet ist.

(3)Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine
Mahnung durch den Vertragspartner erforderlich. Im Fall eines Lieferverzugs kann der Vertragspartner
pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete
Kalenderwoche des Verzuges 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des
Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware oder des Auftragsvolumens der rekonditionierten Güter. Der Nachweis
eines geringeren Schadens als der vorherigen Pauschale bleibt AST RR vorbehalten.

(4)Die AST RR ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

(5)Die Rechte des Vertragspartners gemäß §8 dieser AGL und die diesbezüglichen gesetzlichen Rechte bleiben
von den vorherigen Bestimmungen unberührt.


§ 6 Gewährleistung

(1)Die Gewährleistung durch die AST RR ist für die folgenden Fällen ausgeschlossen, soweit nicht die AST RR
ausdrückliche Zusicherungen in Textform erteilt hat:
• Für ungereinigte bzw. gebrauchte, nicht bereits rekonditionierte Verpackungsmittel.
• Für Dichtheit der Verpackungen, dadurch auftretende Verluste oder Verunreinigungen von Füllgut sowie evtl.
hieraus resultierende Folgeschäden
• Für durch unsachgemäße Lagerung durch den Vertragspartner auftretende Schäden oder für witterungsbedingte
Veränderungen (z.B. Verziehen von Kunststoffverpackungen)
• Für die Verträglichkeit (Eignung) der gelieferten Waren für bestimmte Transport- und Lagerbeanspruchungen
sowie für bestimmtes Füllgut; auch wenn diese vorher von AST RR gereinigt und rekonditioniert wurden.

(2)Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, gelten für die Sach- und Rechtsmängelansprüche des
Vertragspartners die gesetzliche Regelungen. Grundlage für die Mängelhaftung sind getroffene
Beschaffenheitsvereinbarungen. Als solche gelten auch Produktbeschreibungen des Herstellers, die dem
Vertragspartner überlassen oder in den Vertrag einbezogen wurden. Ohne Beschaffenheitsvereinbarung gelten die
gesetzlichen Vorschriften zur Mängelbestimmung. Für öffentliche Aussagen des Herstellers oder Dritter bei
gehandelten Verpackungen haftet die AST RR nicht.

(3)Die Mängelansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten nachgekommen ist. Bei Untersuchung oder später auftretende Mängeln ist von diesen unverzüglich
eine Anzeige in Textform zu machen. Der Beanstandung ist ein Schadensbericht mit den erforderlichen Angaben,
insbesondere über die Art des Füllgutes und den Zeitpunkt der Befüllung beizufügen. Als unverzüglich gilt eine
Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der
Anzeige genügt. Diese Pflichten gelten auch für offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung).

(4)Werden Mängel rechtzeitig gerügt, hat der Vertragspartner die Wahl, zur Behebung des Mangels die
Nachbesserung oder die Ersatzlieferung zu verlangen. Macht er von diesem Wahlrecht auch nach Ablauf einer
angemessenen Fristsetzung zu dessen Ausübung durch die AST RR nicht Gebrauch, geht das Wahlrecht auf die
AST RR über. Die AST RR ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises
abhängig zu machen. Der Vertragspartner ist dann berechtigt einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen
Abschlag vorzunehmen.

(5)Der Vertragspartner hat der AST RR die zur geschuldeten Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu geben. Beanstandete Waren dürfen im Übrigen nur mit Einwilligung der AST RR zurückgesandt werden, es sei
denn, dass die AST RR nicht innerhalb von 10 Tagen auf die Mängelrüge eingegangen ist.

(6)Bis zur Erledigung einer Beanstandung darf von der bemängelten Ware ohne Zustimmung der AST RR nichts
fortgenommen oder diese in irgendeiner Weise verändert werden. Der Käufer ist verpflichtet, die bemängelte Ware
sorgfältig aufzubewahren, zur Besichtigung verfügbar zu halten und der AST RR auf Verlangen eine Probe zu
überlassen.

(7)Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die AST RR, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich eine
Mangelrüge als unberechtigt heraus, kann die AST RR Ersatz der hieraus entstandenen Kosten verlangen.

(8)Der Vertragspartner kann vom Vertrag zurücktreten oder bei einem Kauf den Kaufpreis mindern, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine gesetzte Frist erfolglos abgelaufen oder nach gesetzlichen Vorschriften
entbehrlich ist. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Als unerheblich gelten Mängel, soweit
nicht mehr als 3% der von der AST RR gelieferten Verpackungen mit diesen Mängeln behaftet sind.

(9)Gewährleistungsrechte stehen nur unseren Vertragspartnern zu. Sie sind nicht abtretbar.
Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von §9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 Schadensersatzansprüche

(1)Bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten haftet die AST RR nach den gesetzlichen
Vorschriften, mit nachfolgenden Einschränkungen:

(2)Eine Schadenersatzpflicht besteht – unabhängig von ihrer Grundlage – nur bei vorsätzlicher und grob
fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die AST RR nur, • für Schäden aus Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit • für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; dann
aber begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die vorherigen Beschränkungen
gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie durch die AST RR
abgegeben wurde sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3)Ein Rücktritt wegen einer Pflichtverletzung, die nicht Mangel ist, ist ausgeschlossen, es sei denn die AST
RR hat den Mangel zu vertreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen.

(4)Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet die AST RR auf Schadensersatz nur insoweit, als die
Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1)Bis zur Erfüllung aller Forderungen, hierzu zählen auch Saldoforderungen, die die AST RR aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer und mit ihm verbundene Unternehmen jetzt oder zukünftig zustehen (gesicherte
Forderungen), bleibt die Ware im Eigentum der AST RR.

(2)Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners besteht ein Rücktrittsrecht für die AST RR; im Fall der
Nichtzahlung fälliger Forderungen allerdings erst nach schriftlicher Aufforderung zur Zahlung mit angemessener
Zahlungsfrist; es sei denn, diese ist nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, die AST RR darf auch nur die Ware
aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückverlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen
liegt daher nicht gleichzeitig ein Rücktritt.

(3)Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die AST RR als Hersteller, jedoch ohne weitere Verpflichtung
für die AST RR. Entsteht (Mit-)Eigentum der AST RR durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf
die AST RR übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der AST RR unentgeltlich.

(4)Im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist der Käufer berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern,
solange er mit seinen Leistungen nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen von
Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund anstelle der
Vorbehaltsware tretende Forderung wird bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang bzw. im Verhältnis eines
Miteigentumsanteils gem. Abs. 2 an AST RR abgetreten. AST RR nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist
berechtigt, widerruflich die an AST RR abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Der Käufer ist
verpflichtet, die Abtretung offenzulegen und bei einseitigem Weiterverkauf auf unseren Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen.

§ 9 Verjährung anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1)Die Verjährung von Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Lieferung. Unberührt bleibt die Verjährung
wegen dinglicher Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist von AST RR und bei Lieferantenregress im Fall von
Endlieferung an einen Verbraucher.

(2)Die kurze Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des
Vertragspartners, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn, die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung
würden zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen. Unberührt bleibt die Verjährungsfrist nach
Produkthaftungsgesetz. Für Ansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung und der Ansprüche nach § 9 der AGB
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3)Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der AST RR und dem Käufer
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche internationale Kaufrecht und das UN-Kaufrecht
(CISG) sind ausgeschlossen.

(4)Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher – auch internationaler –
Gerichtsstand Siegen für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(5)Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger
Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

 

Anschrift

AST Kunststoffverarbeitung GmbH
Mühlenweg 9
57339 Erndtebrück
P +49(0)27 53 - 5 96 20 - 0
F +49(0)27 53 - 5 96 20 - 72
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